Die foie gras im Schweiz

Die Foie Gras-Produktion verstösst auf mehrere Arten und Weisen gegen das Schweizer Recht. Sie ist in der Schweiz verboten, auch wenn kein Element des Rechts sich direkt dazu äussert.

Die Einfuhr von Fois Gras ist jedoch nicht illegal. Die Schweiz ist weltweit einer der größten Importeure von Foie Gras. Allerdings hat im Jahr 2008 nach Angaben der Zollverwaltung, die Einfuhr von Stopfleber einem starken Rückgang erlitten (-58% Stand Dezember 2008, im Vergleich zu 2007, nach einem Zeitungsartikel in der 20 Minuten).

Tierschutzgesetz (SR 455)

Art. 4.1.a
Wer mit Tieren umgeht, hat ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen.
Art. 6.1
Wer Tiere hält oder betreut, muss sie angemessen nähren, pflegen, ihnen die für ihr Wohlergehen notwendige Beschäftigung und Bewegungsfreiheit sowie soweit nötig Unterkunft gewähren.
Art 6.2
Nach Anhören der interessierten Kreise erlässt der Bundesrat unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und nach dem Stand der Erfahrung und der technischen Entwicklung Vorschriften über das Halten von Tieren, namentlich Mindestanforderungen. Er verbietet Haltungsarten, die den Grundsätzen des Tierschutzes widersprechen.
Art. 4.2
Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.

Tierschutzverordnung (SR 455.1)

Art. 4.1
Tiere sind regelmässig und ausreichend mit geeignetem Futter und mit Wasser zu versorgen. Werden Tiere in Gruppen gehalten, so muss die Tierhalterin oder der Tierhalter dafür sorgen, dass jedes Tier genügend Futter und Wasser erhält.
Art. 66.3.d
Weiter müssen vorhanden sein für Enten und Gänse: eine Schwimmgelegenheit